Belgien erweitert 2026 sein Expat-Steuerregime: die 35%-Erstattung, die EUR-70.000-Schwelle und worauf Sie achten sollten

Belgiens Änderungen am Expat-Steuerregime gelten für Vergütungen ab dem 1. Januar 2025. Erfahren Sie, was die 35%-Erstattungsgrenze, die aufgehobene…

Belgiens aktualisiertes Expat-Steuerregime ist wichtig für internationale Neueinstellungen, zuziehende Forschende, HR-Teams und Kandidaten, die Angebote in mehreren europäischen Ländern vergleichen. Das Gesetz vom 18. Dezember 2025 wendet die Änderungen auf Vergütungen an, die ab dem 1. Januar 2025 erzielt werden. Es handelt sich also nicht lediglich um einen vorgeschlagenen Reformplan oder eine Ankündigung aus dem Spätjahr 2026. Entscheidend sind praktische Fragen: ob die betreffende Person qualifizieren kann, wie der Arbeitgeber wiederkehrende arbeitgeberspezifische Kosten strukturiert und welche Nettovergleichsrechnung vor Vertragsunterzeichnung verwendet werden sollte.

Was sich geändert hat: 35%-Erstattungsgrenze, Wegfall der EUR-90.000-Obergrenze und die Schwelle von mehr als EUR 70.000

Die Reform besteht im Kern aus drei Elementen. Erstens steigt die Grenze für die nicht steuerbare Erstattung wiederkehrender arbeitgeberspezifischer Kosten von 30% auf 35% der jährlichen Bruttovergütung. Zweitens entfällt die bisherige maximale Obergrenze von EUR 90.000 für diese wiederkehrende Kostenerstattung. Drittens wird für zuziehende Steuerpflichtige die Mindestvergütung von mehr als EUR 75.000 auf mehr als EUR 70.000 für in Belgien geleistete Arbeit gesenkt.

Belgien erweitert 2026 sein Expat-Steuerregime: die 35%-Erstattung, die EUR-70.000-Schwelle und worauf Sie achten sollten

Diese Änderungen können Belgien für erfahrene Spezialisten, Führungskräfte und international mobile Fachkräfte attraktiver machen, die ein Angebot in Brüssel, Antwerpen, Gent oder Leuven mit einem anderen europäischen Standort vergleichen. Bevor das Regime jedoch als Teil des verfügbaren Nettoeinkommens betrachtet wird, sollten Kandidaten zuerst das normale belgische Payroll-Ergebnis modellieren und anschließend die vom Arbeitgeber vorgeschlagene Behandlung nach dem Expat-Regime separat vergleichen. Ein sinnvoller Ausgangspunkt ist, das belgische Basisergebnis mit einem passenden Rechner zu schätzen und danach den Arbeitgeber zu fragen, wie etwaige qualifizierende wiederkehrende arbeitgeberspezifische Kosten dokumentiert und zusätzlich zur Vergütung gezahlt werden.

Der Wegfall der EUR-90.000-Obergrenze ist für sehr hohe Vergütungspakete relevant, hebt aber die 35%-Grenze nicht auf. Er beseitigt auch nicht die Pflicht, die Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen, den Antrag fristgerecht einzureichen und die arbeitgeberspezifischen Kosten zu belegen. Bei einem Paket mit EUR 250.000 jährlicher Bruttovergütung kann die theoretische Obergrenze höher sein als im alten System mit Deckelung. Der Arbeitgeber muss aber weiterhin bestimmen, welcher Teil des Pakets eine Erstattung qualifizierender wiederkehrender Kosten ist und welcher Teil steuerpflichtiges Gehalt bleibt.

Auch die abgesenkte Vergütungsschwelle ist präzise zu lesen. Für zuziehende Steuerpflichtige lautet die Bedingung: mehr als EUR 70.000 für belgische Arbeit. Diese Formulierung ist wichtig, weil eine Vergütung von genau EUR 70.000 möglicherweise keine „mehr als“-Schwelle erfüllt und weil nicht belgische Arbeitstage, Split-Verträge oder Sachleistungen die Analyse erschweren können. Die Schwelle sollte durch Payroll- oder Steuerberater anhand des Vertrags, des belgischen Arbeitsmusters und der für das Regime maßgeblichen steuerlichen Vergütungsdefinition bestätigt werden.

Wer qualifizieren kann: zuziehende Steuerpflichtige gegenüber zuziehenden Forschenden und die weiterhin geltenden Bedingungen

Das belgische Regime unterscheidet zwischen zuziehenden Steuerpflichtigen und zuziehenden Forschenden. Vereinfacht gesagt sind zuziehende Steuerpflichtige international rekrutierte oder nach Belgien entsandte Arbeitnehmer, die die Vergütungs- und sonstigen Bedingungen erfüllen. Zuziehende Forschende bilden eine eigene Kategorie, die an qualifizierende Forschungstätigkeit und Qualifikationen anknüpft. Die Schwelle von mehr als EUR 70.000 sollte daher nicht auf diese Forscherkategorie übertragen werden.

Für Kandidaten, die einen Umzug nach Belgien prüfen, kann die Seite mit Gehalts- und Steuerinformationen für Belgien ein hilfreicher Einstieg sein. Die Anspruchsberechtigung für das Sonderregime ist jedoch eine separate Rechtsfrage. Das Regime gilt nicht automatisch, nur weil jemand ausländisch, gut bezahlt oder neu in Belgien ist. Der Arbeitgeber muss einen Antrag stellen, und die betreffende Person muss die Bedingungen der passenden Kategorie erfüllen.

Mehrere Voraussetzungen bleiben auch nach der Erweiterung 2026 zentral. Die Person muss im Allgemeinen direkt aus dem Ausland rekrutiert oder nach Belgien entsandt werden, und das Regime zielt auf Zuzugssituationen statt auf gewöhnliche lokale Einstellungen, die bereits im belgischen Arbeitsmarkt verankert sind. Frühere Ansässigkeit, frühere berufliche Verbindungen zu Belgien, Entfernung zur belgischen Grenze und die Art des Beschäftigungsverhältnisses können ebenfalls eine Rolle spielen.

Für zuziehende Steuerpflichtige ist der Vergütungstest häufig der erste Punkt, den HR prüft. Die Formulierung „mehr als EUR 70.000 für belgische Arbeit“ sollte besonders sorgfältig gelesen werden, wenn das Paket variable Boni, Aktienvergütung, Mobilitätsleistungen, einen Firmenwagen, Split-Payroll, Teilzeitregelungen oder grenzüberschreitende Arbeitstage umfasst. Kandidaten sollten fragen, ob der Arbeitgeber die Schwelle unter vorsichtigen Annahmen geprüft hat und nicht nur auf Basis eines optimistischen Zielbonus.

Bei zuziehenden Forschenden verlagert sich die Prüfung stärker auf die Forschungstätigkeit und die Qualifikationen. Arbeitgeber sollten bestätigen, ob Stellenbeschreibung, Abschlussanforderungen, Forschungstätigkeit und interne Dokumentation den Forscherweg stützen. Das kann für Universitäten, Forschungszentren und innovationsorientierte Unternehmen wertvoll sein, erfordert aber trotzdem eine sorgfältig vorbereitete Antragsakte statt einer bloßen Berufsbezeichnung.

Warum dies kein 35% steuerfreies Gehalt ist: wiederkehrende arbeitgeberspezifische Kosten zusätzlich zur Vergütung

Das häufigste Missverständnis besteht darin, die belgische Änderung so zu beschreiben, als würden 35% des Gehalts steuerfrei. Das ist nicht die richtige Einordnung. Die 35%-Grenze betrifft die nicht steuerbare Erstattung wiederkehrender arbeitgeberspezifischer Kosten, die zusätzlich zur Vergütung gezahlt werden. Sie ist eine Obergrenze für qualifizierende Erstattungen, keine pauschale Freistellung des Bruttogehalts.

Praktisch bedeutet dies, dass der Arbeitgeber entscheiden muss, ob er qualifizierende wiederkehrende arbeitgeberspezifische Kosten zusätzlich zum Gehalt zahlt und wie diese Beträge beschrieben, genehmigt und belegt werden. In Expat-Kontexten werden häufig zusätzliche Wohnkosten, Lebenshaltungskostenunterschiede, Heimreisen oder andere wiederkehrende Kosten im Zusammenhang mit der Entsendung diskutiert. Die genaue Behandlung hängt jedoch von den belgischen Regeln und der Dokumentation des Arbeitgebers ab.

Diese Unterscheidung ist in Verhandlungen entscheidend. Ein Kandidat mit einem Angebot über EUR 100.000 Bruttogehalt sollte nicht einfach annehmen, dass EUR 35.000 steuerfrei werden. Wenn der Arbeitgeber stattdessen sagt, das Paket betrage insgesamt EUR 100.000 einschließlich einer Zulage, muss der Arbeitnehmer verstehen, ob das Gehalt reduziert wird, ob sich die pensionsfähige Vergütung ändert, ob Bonusberechnungen betroffen sind und ob die Erstattung tatsächlich zusätzlich zur Vergütung gezahlt wird.

Für HR-Teams ist es meist am sichersten, drei Zahlen klar zu trennen: vertragliche Bruttovergütung, mögliche qualifizierende Erstattung wiederkehrender arbeitgeberspezifischer Kosten und einmalige Umzugserstattungen. Werden diese Kategorien in einer einzigen Aussage über „steuerfreies Gehalt“ vermischt, entstehen Erwartungsrisiken, Payroll-Fehler und Probleme, falls die belgische Steuerverwaltung Nachweise verlangt.

Auch der Wegfall der EUR-90.000-Obergrenze sollte sorgfältig kommuniziert werden. Er macht die Grenze für Spitzenverdiener großzügiger, bedeutet aber keine unbegrenzten steuerfreien Erstattungen. Die 35%-Prozentgrenze bleibt bestehen, und der Arbeitgeber braucht weiterhin eine belastbare Grundlage für die Beträge, die als arbeitgeberspezifische Kosten behandelt werden.

Anwendung auf Vergütungen ab dem 1. Januar 2025 und das begrenzte historische Antragsfenster

Das Gesetz vom 18. Dezember 2025 wendet die Änderungen auf Vergütungen an, die ab dem 1. Januar 2025 erzielt werden. Diese rückwirkende Anwendung ist einer der Gründe, warum die Reform besonders relevant für Personen ist, die ihre belgische Tätigkeit im Jahr 2025 oder Anfang 2026 aufgenommen haben. Sie kann Payroll-Korrekturen, Arbeitgebermeldungen und die Überprüfung historischer Vergütungen betreffen.

Die reguläre Antragsfrist bleibt wichtig: Der Arbeitgeber muss den Antrag innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Tätigkeit des Steuerpflichtigen oder Forschenden in Belgien einreichen. Eine versäumte Frist kann entscheidend sein. Kandidaten sollten daher vor dem Umzug nach dem Antragsprozess fragen und nicht erst, nachdem die erste belgische Gehaltsabrechnung eingetroffen ist.

Für bestimmte Personen, die 2025 oder Anfang 2026 begonnen hatten, gab es außerdem ein begrenztes Sonderfenster. Dieses Fenster ist am 9. April 2026 abgelaufen. Es sollte als historisch und begrenzt beschrieben werden, nicht als fortlaufende zweite Chance für verspätete Anträge. Wenn ein Arbeitnehmer im relevanten Zeitraum begonnen hat und kein Antrag gestellt wurde, sollte der Arbeitgeber die Fakten mit einem belgischen Steuerberater prüfen, statt anzunehmen, dass das Fenster noch offen ist.

Für aktuelle Angebote ist die Lehre vor allem prozedural. Der Steuervorteil hängt möglicherweise weniger vom Verhandlungsgeschick des Kandidaten ab als davon, ob HR, Payroll und externe Berater bereit sind, innerhalb der regulären Drei-Monats-Frist einen vollständigen Antrag einzureichen. Ein guter Angebotsprozess sollte festlegen, wer die Einreichung verantwortet, welche Unterlagen vom Arbeitnehmer benötigt werden und wann mit einer Bestätigung gerechnet werden kann.

Wie Sie dasselbe belgische Angebot mit und ohne Regime anhand transparenter Annahmen vergleichen

Der beste Weg zur Bewertung des Regimes besteht darin, dasselbe Angebot zweimal zu vergleichen: einmal als gewöhnliche belgische steuerpflichtige Vergütung und einmal mit einer separat ausgewiesenen wiederkehrenden arbeitgeberspezifischen Kostenerstattung, die der Arbeitgeber für qualifizierend hält. Der Vergleich sollte ausdrücklich als Schätzung gekennzeichnet sein, weil endgültige Steuer-, Sozialversicherungs- und Payroll-Ergebnisse von den individuellen Fakten, Familienstand, Ansässigkeit, Gemeindesteuern, Benefits, Arbeitstagen und der Umsetzung durch den Arbeitgeber abhängen.

Schätzungshinweis: Rechnerergebnisse und Beispielrechnungen dienen nur der Planung. Sie sind Schätzungen auf Basis vereinfachter Annahmen und stellen keine offizielle Steuerberatung, Anspruchsentscheidung oder Payroll-Zusage dar. Nutzen Sie sie, um bessere Fragen zu stellen, und bestätigen Sie die Behandlung anschließend mit HR, Payroll und einem qualifizierten belgischen Steuerberater, bevor Sie sich darauf verlassen.

Szenario Annahme Was der Kandidat prüfen sollte
Normales Paket EUR 95.000 jährliche Bruttovergütung, keine Erstattung nach dem Expat-Regime Geschätztes belgisches Nettogehalt, Sozialversicherungsbehandlung, Benefits, Bonus- und Gemeindesteuerannahmen
Mögliches Paket nach Expat-Regime EUR 95.000 Bruttovergütung plus wiederkehrende arbeitgeberspezifische Kostenerstattung bis zu einer dokumentierten Grenze Ob die Erstattung zusätzlich zur Vergütung gezahlt wird, welche Kosten abgedeckt sind und ob der Antrag fristgerecht eingereicht wird
Irreführendes Paket EUR 95.000 Gesamtpaket, das teilweise als Zulage umetikettiert wird Ob vertragliches Gehalt, pensionsfähige Vergütung, Bonusbasis oder Abfindungsbasis reduziert werden

Ein kompaktes Beispiel: Eine Software-Engineering-Managerin erhält ein Angebot über EUR 95.000 jährliche Bruttovergütung für einen Umzug nach Brüssel. Ohne das Regime modelliert sie das belgische Nettogehalt anhand normaler Annahmen. Mit dem Regime schlägt der Arbeitgeber eine separate wiederkehrende arbeitgeberspezifische Kostenerstattung vor, die zusätzlich zur Vergütung gezahlt wird, und bestätigt, dass er den Antrag innerhalb von drei Monaten einreichen wird. Die Kandidatin sollte das normale Nettogehalt mit dem geänderten Cash-Paket vergleichen, aber nicht automatisch davon ausgehen, dass 35% von EUR 95.000 steuerfrei sind, solange der Arbeitgeber die Erstattungsstruktur und die zugrunde liegende Policy nicht bestätigt hat.

Vergleichen Sie nun einen höher vergüteten Executive mit EUR 240.000 jährlicher Bruttovergütung. Unter der alten gedeckelten Struktur konnte die maximale Obergrenze von EUR 90.000 bindend sein. Mit dem Wegfall der Obergrenze ist die theoretische Grenze großzügiger, aber die 35%-Grenze gilt weiterhin und der Arbeitgeber muss die wiederkehrenden arbeitgeberspezifischen Kosten weiterhin belegen. Der Executive sollte daher eine schriftliche Payroll-Illustration verlangen und nicht nur eine mündliche Aussage, dass Belgien jetzt eine „unbegrenzte“ Expat-Steuerentlastung habe.

Ein Forscherbeispiel sieht anders aus. Ein qualifizierter zuziehender Forscher muss möglicherweise nicht die Schwelle von mehr als EUR 70.000 erfüllen, die für zuziehende Steuerpflichtige gilt. Der Arbeitgeber muss aber dennoch die Forscherbedingungen prüfen und korrekt einreichen. Eine Universität oder ein F&E-Arbeitgeber sollte erklären, welchen Weg sie nutzt und warum. Die Sicherheit des Arbeitnehmers sollte aus der rechtlichen Kategorie und der Dokumentation entstehen, nicht aus einem allgemeinen Expat-Etikett.

Was Sie HR vor der Unterzeichnung fragen sollten: Bruttovergütung, qualifizierende Kosten, Antragstiming und Vertragsformulierung

Vor der Unterzeichnung eines belgischen Angebots sollten Sie HR bitten, das Gehaltspaket in klare Bestandteile aufzuteilen. Die erste Frage betrifft die vertragliche Bruttovergütung für belgische Arbeit. Die zweite lautet, ob eine wiederkehrende arbeitgeberspezifische Kostenerstattung zusätzlich zu dieser Vergütung gezahlt wird. Die dritte ist, ob der Arbeitgeber die anwendbare Kategorie des Expat-Regimes und die Einreichungsfrist bereits geprüft hat.

Die Vertragsformulierung ist wichtig, weil sie die Payroll-Umsetzung prägt. Kandidaten sollten sich nicht auf informelle E-Mails verlassen, in denen „35% steuerfrei“ steht, ohne zu erklären, was erstattet wird. Klarer ist es, eine Formulierung zu verlangen, die Bruttovergütung, qualifizierende wiederkehrende arbeitgeberspezifische Kosten, einmalige Umzugsunterstützung und Bedingungen unterscheidet, die von der Genehmigung durch die belgische Steuerverwaltung abhängen.

  • Fragen Sie, ob die Schwelle von mehr als EUR 70.000 für belgische Arbeit erfüllt ist, wenn der Antrag für das Regime für zuziehende Steuerpflichtige gestellt wird.
  • Fragen Sie, ob der Arbeitgeber oder ein externer Berater den Antrag innerhalb von drei Monaten nach dem belgischen Startdatum vorbereitet und einreicht.
  • Fragen Sie, welche Kosten als wiederkehrende arbeitgeberspezifische Kosten behandelt werden und ob sie zusätzlich zur Vergütung gezahlt werden.
  • Fragen Sie, ob die vorgeschlagene Behandlung Pensionsbeiträge, Bonusberechnungen, Urlaubsgeld, Abfindung, Aktienvergütung oder Benefits beeinflusst.
  • Fragen Sie, was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird oder Payroll frühere Monate korrigieren muss.

Auch HR-Teams sollten konsistente Kandidatenkommunikation vorbereiten. Ein gutes Angebotsschreiben muss nicht zu viel versprechen. Es kann festhalten, dass der Arbeitgeber beabsichtigt, das Sonderregime zu beantragen, die erwartete Erstattungsmethode beschreiben und klarstellen, dass die Behandlung von den belgischen gesetzlichen Bedingungen und der administrativen Anerkennung abhängt.

Für Kandidaten, die Belgien mit den Niederlanden, Deutschland, Frankreich oder Spanien vergleichen, ist Vergleichbarkeit entscheidend. Vergleichen Sie zuerst das garantierte Bruttogehalt, dann wiederkehrende Zulagen, danach Umzugsunterstützung und schließlich Annahmen zu steuerlicher Ansässigkeit und Sozialversicherung. Ein belgisches Angebot mit gut dokumentierter Erstattung nach dem Expat-Regime kann attraktiver sein, als das Bruttogehalt allein vermuten lässt, aber nur, wenn die Behandlung durch den Arbeitgeber konkret und fristgerecht ist.

Offizielle Referenzen und nächste praktische Schritte

Der wichtigste offizielle Bezugspunkt ist die Anleitung des belgischen Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen zu den besonderen Steuerregimen für zuziehende Steuerpflichtige und zuziehende Forschende, einschließlich des Antragsprozesses und der regulären Drei-Monats-Frist. Die relevante Verwaltungskommentierung ist Rundschreiben 2026/C/51, und das VLAIO-Update fasst die 35%-Grenze, den Wegfall der EUR-90.000-Obergrenze und die Senkung der Vergütungsschwelle für zuziehende Steuerpflichtige zusammen. Der OECD-Bericht Tax Policy Reforms 2026 dokumentiert außerdem Belgiens breitere Änderungen in der Einkommensteuerpolitik und erwähnt die Erweiterung des Expat-Regimes.

Nützliche Quellen sind die belgische Finanzseite zu besonderen Steuerregimen für zuziehende Steuerpflichtige und Forschende, die MyMinfin/Fisconet-Veröffentlichung von Rundschreiben 2026/C/51, die VLAIO-Zusammenfassung der Änderungen am besonderen Steuerregime für bestimmte Expats und der OECD-Bericht zu Tax Policy Reforms 2026. Diese Referenzen sollten zusammen mit dem Arbeitsvertrag, der Payroll-Illustration und etwaiger Beratung gelesen werden, die der Arbeitgeber eingeholt hat.

Der nächste praktische Schritt für Kandidaten ist, zwei schriftliche Payroll-Illustrationen anzufordern: eine ohne das Regime und eine mit der vom Arbeitgeber beabsichtigten Behandlung, falls das Regime anwendbar ist. Die Illustration sollte Bruttovergütung, wiederkehrende arbeitgeberspezifische Kostenerstattung, Sozialversicherungsannahmen, Quellensteuerannahmen und Timing ausweisen. Sie sollte außerdem angeben, ob eine rückwirkende Korrektur für Vergütungen ab dem 1. Januar 2025 erwartet wird.

Der nächste praktische Schritt für HR ist, vor Beginn der Tätigkeit des Arbeitnehmers in Belgien eine standardisierte Intake-Checkliste zu erstellen. Diese Checkliste sollte frühere Ansässigkeit und Arbeitshistorie, Startdatum, Rollenkategorie, Vergütung für belgische Arbeit, Forscherqualifikationen, soweit relevant, unterstützende Dokumente und die Antragsfrist erfassen. Das Regime ist gerade deshalb wertvoll, weil es ein belgisches Angebot verbessern kann. Sein Wert hängt aber von sorgfältiger Umsetzung ab.

Für Entscheidungen sollten Sie die Erweiterung 2026 als stärkere Planungsmöglichkeit behandeln, nicht als garantiertes Nettoergebnis. Wenn der Arbeitgeber Anspruchsberechtigung bestätigen, fristgerecht einreichen und qualifizierende wiederkehrende arbeitgeberspezifische Kosten zusätzlich zur Vergütung zahlen kann, kann das aktualisierte Regime das Angebot spürbar verbessern. Wenn diese Punkte vage bleiben, vergleichen Sie das Angebot anhand normaler belgischer Payroll-Annahmen und bauen Sie Ihr Umzugsbudget nicht auf einem unbestätigten Steuerergebnis auf.

Verwandte Tools

Redaktioneller Transparenzhinweis

Disclaimer: Die Inhalte werden mit Unterstützung von KI-Modellen recherchiert und von unserem Redaktionsteam sorgfältig anhand offizieller Behördenrichtlinien geprüft. Dieser Leitfaden dient nur der Information und stellt keine formelle Steuer- oder Rechtsberatung dar.

Verwenden Sie unseren Rechner, um Ihr Nettogehalt in Belgien zu sehen. Rechner öffnen